Diskriminierungsformen

Diskriminierung meint die Ungleichbehandlung einer Person ohne sachlichen Grund und kann in verschiedenen Formen auftreten.

 

Angebote, Dokumente und Informationen sind nicht barrierefrei zugänglich

Häufig können Menschen nicht gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben, weil der Zugang durch Barrieren beeinträchtigt ist. Eine Barriere kann zum Beispiel das Fehlen einer Rampe oder eines Fahrstuhls sein oder, wenn man auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Auch kompliziert formulierte Dokumente können eine Barriere darstellen.

 

Beleidigungen und Lästerei

Beleidigungen verletzen die Würde einer Person und sind herabwürdigende Äußerungen oder Gesten. Begriffe wie „Schwuchtel“ oder auch schon das Zeigen eines Mittelfingers können beleidigend sein. Wenn eine Beleidigung nicht offen ausgesprochen wird, sondern schlecht über eine Person gesprochen wird, nennt man das Lästern.

 

Ausgrenzungen

Um Ausgrenzung handelt es sich, wenn eine Person aus einer Gruppe ausgeschlossen wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man aufgrund einer Behinderung nicht an Veranstaltungen teilnehmen oder andere Angebote nicht nutzen darf.

 

(Sexualisierte) körperliche Übergriffe

Unter körperlicher Gewalt versteht man einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit einer Person. Das können zum Beispiel Schläge, Tritte oder schon ein Stoß sein. Körperliche Übergriffe können auch sexuell motiviert sein. Diese äußern sich in unerwünschten sexuellen Handlungen und Nötigungen, oder körperlichen Berührungen, wie zum Beispiel ein „Klaps“ auf den Po.

 

Sexualisierte Kommentare

Auch unerwünschte sexualisierte Kommentare stellen eine Form der Diskriminierung dar. Dies können unter anderem sexuelle Angebote oder Anzüglichkeiten, Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder zweideutige Witze sein.